„Der Völkermord an den Armeniern im Lichte der Istanbuler und Nürnberger Prozesse“
im historischen Saal 600 Courtroom 600 - Memorium Nürnberger Prozesse
19 Uhr, 23. April 2020
Der Völkermord an den Armeniern 1915 und seine Aufarbeitung haben Auswirkungen bis in die Gegenwart. Er wurde in den Istanbuler Prozessen thematisiert und beeinflusste damit indirekt auch die Nürnberger Prozesse. Der junge Jurastudent Rafael Lemkin prägte den Begriff „Genozid“, nachdem er sich besonders mit den Verbrechen an den Armeniern auseinandergesetzt hatte. Das Internationale Völkerrecht nimmt den Straftatbestand Genozid 1948 mit der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords“ auf.
Die Experten diskutieren auf einem Podium über die Bedeutung des Völkermordes an den Armeniern für das Zustandekommen beider Prozesse. Zum anderen ist zu untersuchen, welche Auswirkungen die Prozesse für die historische, politische und juristische Aufarbeitung des Genozids an den Armeniern bisher hatten.
Bildrechte: Armenian Genocide Museum-Institute
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